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Am Beispiel spezifischer Gewaltformen wie z.B. Cybermobbing, Vernachlässigung, sexualisierte Online-Gewalt und anderen wird praxisnah aufgezeigt, wie Intervention im Rahmen des Schutzkonzeptes geplant und umgesetzt werden kann (=Case Management bzw. Vorgangsweise im bestätigten Fall von Gewalt). Die fachliche Beratung bis hin zu einer engen Kooperation mit Fach- und Beratungsstellen (wie z.B. Schulpsychologie, Kinder- und Jugendanwaltschaft oder Kinder- und Jugendhilfe) wird in diesem Zusammenhang thematisiert, mögliche Abläufe werden diskutiert.