Was tun, wenn doch etwas passiert: Strahlenschutz bei Reaktorunfällen an Schulen
Die aktuelle Situation in der Ukraine hat zu verständlicher Sorge bezüglich der ukrainischen Kernkraftwerke geführt. Glücklicherweise hat der Beschuss des Kernkraftwerks Schaporischschja nicht zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen geführt. Es besteht keine Gefahr für Österreich.
Der Zwischenfall hat jedoch zu einiger Verunsicherung auch in Schulen geführt, besonders bezüglich der Ausgabe von Kaluimiodidtabletten. Das Krisenmanagement an Schulen bei Reaktorunfällen mit Freisetzung einer radioaktiven Wolke ist im Rundschreiben BMBF-40.000/0002-I/7/2016 „Strahlenschutz an Schulen“ beschrieben. Wichtig ist:
Im Fall eines Reaktorunfalls sind die Empfehlungen und Anordnungen der Strahlenschutzbehörden zu befolgen.
Eine wichtige Frage im Fall einer herannahenden radioaktiven Wolke ist, ob die Schüler*innen noch nach Hause entlassen werden können oder in der Schule bleiben müssen, bis die Wolke durchgezogen ist. Die Entscheidung darüber kann erst im Anlassfall getroffen werden.
Wenn Schüler*innen und die sie betreuenden Lehrpersonen in der Schüle bleiben müssen, sind als erste Maßnahme Fenster und Türen zu schließen, Lüftungs- und Klimaanlagen auszuschalten. Durch diese Maßnahme wird die radioaktive Verunreinigung der Schulräume möglichst gering gehalten.
Einnahme der Kaliumiodid-Tabletten zum Schutz der Schilddrüse
Falls die Strahlenschutzbehörden zur Einnahme der Iod-Tabletten auffordern, sind den Schüler/innen die Tabletten zu verabreichen. Erforderlich ist dafür eine entsprechende Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
Die Einnahme von Iod-Tabletten wird in Österreich nur bei schweren grenznahen Reaktorunfällen und ungünstiger Wetterlage erforderlich sein. Und selbst in solchen Fällen wird die Einnahme nicht österreichweit, sondern nur in grenznahen, entsprechend stark betroffenen Regionen notwendig sein.
Bevorratung der Kaliumiodidtabletten in der Schule
Die Gratistabletten sind weitgehend formlos, unter Angabe der benötigten Anzahl mit Bestätigung durch die Schuldirektion, über die nächstgelegenen Apotheken zu beziehen.
Der Bedarf ermittelt sich wie folgt:
- für Schüler*innen unter 13 Jahren: 1 Tablette, für Schüler/innen ab 13 Jahren: 2 Tabletten
- für Schulpersonal unter 40 Jahren: 2 Tabletten, plus 20 % Sicherheitszuschlag auf den errechneten Bedarf.